Arbeitsrecht Ulm
Seit dem 26.04.2011 bin ich berechtigt, neben der Rechtsanwaltsbezeichnung den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Dieser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die arbeitsrechtlichen Teilbereiche Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Sollten Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat Fragen zu den einzelnen Bereichen des Arbeitsrechts haben, so stehen wir Ihnen hierzu selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Auch vertreten wir Sie selbstverständlich jederzeit gerne sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen des täglichen Lebens, wie z.B. bei der Durchführung von arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren, der Abwehr unberechtigter Entschädigungsforderungen nach dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ oder der Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz.