Arbeitsrecht Ulm

Seit dem 26.04.2011 bin ich berechtigt, neben der Rechtsanwalts­bezeichnung den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Dieser Tätigkeits­bereich umfasst insbesondere die arbeitsrechtlichen Teilbereiche Individual- und Kollektiv­arbeitsrecht.
Sollten Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat Fragen zu den einzelnen Bereichen des Arbeitsrechts haben, so stehen wir Ihnen hierzu selbst­verständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Auch vertreten wir Sie selbst­verständlich jederzeit gerne sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen des täglichen Lebens, wie z.B. bei der Durchführung von arbeitsrechtlichen Kündigungs­schutzverfahren, der Abwehr unberechtigter Entschädigungs­forderungen nach dem „Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz“ oder der Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungs­rechte als Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz.