Fachanwaltschaft im Bereich Arbeitsrecht

Peter Noga - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zulassung

Herr RA Peter Noga ist seit dem 01.08.2000 als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht Ulm, Landgericht Ulm, dem Oberlandesgericht Stuttgart sowie somit auch bei allen anderen bundesdeutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Informationen zum Fachanwaltstitel

Sekretariat / Service

Unser Sekretariat, insbesondere Frau Natalie Seibt, steht Ihnen selbstverständlich für Fragen und Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung. Auch bieten wir Ihnen als kostenlosen Service die Nutzung einer WEBAKTE an, mit deren Hilfe Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Ihre persönliche Akte mühelos und sicher zugreifen können.

Vermögens­schadenshaftpflicht­versicherung

Als besonderen Service und Schutz für unsere Mandanten führen wir eine Ver­mögens­schadens­haft­pflicht­versicherung bei der Württembergischen Versicherung AG, 70163 Stuttgart, Firmen-Police FKA 11-0549559-17, mit einer Versicherungssumme je Versicherungsfall in Höhe von 1.000.000,00 €, denn bekanntlich fliegen auch dort, wo gehobelt wird, gelegentlich mal Späne…

Weitere Tätigkeits­schwerpunkte:

Zu den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei gehören die folgenden Rechtsgebiete:

Mietrecht

Das Mietrecht umfasst sowohl den Bereich des Wohnraummietrechts als auch den Bereich des gewerblichen Mietrechts.
Völlig unabhängig, ob Sie als Vermieter die Ihnen zustehende monatliche Miete nicht erhalten oder, ob Sie sich als Mieter einer unberechtigten Betriebskostennachforderung ausgesetzt sehen, in sämtlichen mietrechtlichen Fragen finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner.

Inkasso

Der Inkassobereich umfasst unter anderem die Erstellung außergerichtlicher Mahnungen an die säumigen Schuldner, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens unter Verwendung neuester Online-Software als auch die Durchführung von Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen. Insbesondere die bestehende Online-Anbindung an die zentralen Mahngerichte der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern gewährleistet eine sehr zügige Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens.